Banken verlangen einfach Gebühren für Leistungen die nicht in ihrem Preisverzeichnis stehen; diese könnt ihr umgehend zurückverlangen. In der heutigen Zeit lohnt es sich auch schon einmal bei größeren Problemen (wer zahlt denn noch die vollen Kontogebühren) einmal mit einem Bankwechsel zu drohen. Also Leute zeigt es den lieben Geldhamstern einmal und fordert doch folgende Gebühren einfach wieder zurück:

Entgeltposten Anmerkung Rechtsgrundlage Geld zurück?
Auflösung von Konten oder Sparbüchern Der Kunde darf ohne Angebe von Gründen und ohne Kündigungsfrist kostenfrei kündigen §9 Gesetz über die Allgemeine Geschäftsbedingung aber klar doch!
Barein- und Auszahlungen auf eigenes Konto 5 Posten im Monat müssen im Pauschalpreis enthalten sein. Weitere Buchungen dürfen kosten. BGH, Az. XI ZR 80/93

BGH, Az. XI ZR 217/95

aber klar doch!
Übertragung eines Wertpapierdepots Für das Übertragen zu anderen Banken werden bis zu 30 DM je Posten kassiert. Die VZ-NRW hält das für nicht rechtens. Noch liegen aber keine Urteile vor. §138 BGB (Sittenwidrigkeit) Verhandeln, Preisnachlass ist möglich!
ec-Ersatzkarte Gratis, wenn ohne Schuld des Kunden verloren. OLG Celle, Az. 13 U 186/99 aber klar doch!
Erben Die Bank muss Forderungen und Guthaben kostenfrei an das Finanzamt melden. LG Frankfurt/Main Az. 2-020 46/99 aber klar doch!
Freistellungsauftrag Einrichten, ändern und auflösen sind kostenfrei BGH, Az. XI ZR 269/96 aber klar doch!
Kontoauszüge Bank muss Gratiszugang (z.B. Automat) schaffen. §9 AGB-Gesetz aber klar doch!
Kontopfändung Pfändung und monatliche Überwachung sind gratis BGH, Az. XI ZR 219/98 aber klar doch!
Löschungsbewilligung bei Grundpfandrechten Nur tatsächliche Auslagen, etwa eine Beglaubigung, dürfen berechnet werden. BGH, Az. XI ZR 244/90 aber klar doch!
Mahnungen Mahnkostenpauschalen müssen sich am voraussichtlichen Schaden orientieren. Mehr als 5 DM sind kaum möglich. §11,5 AGB-Gesetz aber klar doch!
Rückgabe von Lastschriften, Daueraufträgen, Überweisungen Keine Gebühr, wenn die Buchung wegen fehlender Kontodeckung nicht ausgeführt wird. Die Bank des Einreichers darf kein Entgelt erheben, wenn sie selbst bezogene Bank ist. BGH, Az. XI ZR 5/97

BGH, Az. XI ZR 296/96

LG München I,

Az. 210 15175/98

aber klar doch!
Zeichnungsgebühren für Neuemissionen von Aktien Geht ein Kunde leer aus, muss er auch nicht zahlen. Viele Banken haben bereits Verzichtserklärungen abgegeben. Musterprozess des Verbraucherschutzvereines Urteil abwarten und mit der Bank verhandeln !